Seit dem 1. Januar 2025 gilt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m³ (nach Bitumen-Kondensat-Standard) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt. In einer vierjährigen Übergangsfrist hat die Gussasphalt-Branche (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.
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