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Fachinformation
 | 21.07.2025

Information zur Gegenüberstellung: Forderungen der BVMB und Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der 100-Tage-Programme

Bereits Anfang Februar haben wir berichtet, dass die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) im Vorfeld der Bundestagswahl Forderungen der mittelständischen Bauwirtschaft für die 21. Legislaturperiode formuliert hat. Ergänzend dazu wurde ein 100-Tage-Sofortprogramm für die Zeit nach der Regierungsbildung entwickelt.

Ende Mai 2025 hat die neu gewählte Bundesregierung ihrerseits ein Sofortprogramm mit rund 60 Punkten aufgestellt. Diese Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sollen von der Bundesregierung vorrangig umgesetzt werden.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine zusammenfassende Übersicht darüber, welche politischen Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung angekündigt wurden und wie diese sich nach unserer Auffassung auf den Mittelstand und das Bauen auswirken.

Im Bereich Finanzierung und Planungssicherheit spricht sich die BVMB für eine verlässliche finanzielle Ausstattung öffentlicher Investitionen sowie für die Einführung einer Planungs- und Genehmigungsfiktion aus. Ein entsprechendes Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen wurde bereits vom alten Bundestag beschlossen. Die neue Bundesregierung hat darüber hinaus angekündigt, Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung auf den Weg zu bringen. Ergänzend sind Änderungen im Vergaberecht geplant. Aus Sicht der BVMB handelt es sich hierbei jedoch oft um kleinteilige Einzelmaßnahmen, die in der Summe zwar zahlreich sind, aber kaum spürbare Vorteile für die Praxis bringen. Was fehlt, sind durchgreifende Reformen mit klar messbarem Entlastungseffekt für Bauherren und Projektträger.
Ähnlich verhält es sich mit der angekündigten Genehmigungsfiktion, deren Einführung von der BVMB ausdrücklich begrüßt wird, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Zwar wird eine entsprechende Regelung grundsätzlich in Aussicht gestellt, bislang bleibt jedoch offen, in welchen konkreten Anwendungsbereichen sie greifen soll. Eine branchenspezifische Ausgestaltung – etwa für den Wohnungsbau oder den Infrastrukturbereich – ist derzeit nicht näher definiert.

Im Themenfeld Wohnungsbau hat die BVMB unter anderem die Abschaffung der Mietpreisbremse, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie die Einführung einer steuerlichen Superabschreibung vorgeschlagen. Die Bundesregierung reagiert darauf mit dem sogenannten „Wohnungsbauturbo“, der allerdings aus Sicht der BVMB nicht über symbolische Maßnahmen hinausgeht. Zwar sind Vereinfachungen im Baugesetzbuch geplant, doch gleichzeitig wird die Mietpreisbremse verlängert – eine Maßnahme, die nach Einschätzung der BVMB langfristig eher zu einer Angebotsverknappung führen dürfte. Die BVMB sieht darin ein unzureichendes Signal an Investoren und Bauherren – wirkliche Anreize, die den Wohnungsbau schnell und nachhaltig ankurbeln könnten, bleiben aus. Unsere detaillierte Einschätzung zum Thema „Wohnungsbauturbo“ finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 21. Mai 2025: „Wohnungsbauturbo mit Ladehemmung“.

Im Bereich Deregulierung und Arbeitsrecht spricht sich die BVMB für einen spürbaren Bürokratieabbau, welcher eine Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes, eine Flexibilisierung der Wochenhöchstarbeitszeit beinhaltet und gegen ein bundeseinheitliches Tariftreuegesetz aus. Zwar plant die Bundesregierung, das nationale Lieferkettengesetz in eine vereinfachte, EU-konforme Fassung zu überführen, bleibt bisher jedoch konkrete Schritte schuldig. Auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit soll künftig die starre Tagesgrenze ersetzen – ein Schritt, den die BVMB ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig hält die Bundesregierung aber an einem Entwurf für ein bundesweites Tariftreuegesetz fest – eine Maßnahme, die aus Sicht der BVMB zusätzlichen Bürokratieaufwand erzeugt, ohne erkennbaren Mehrwert für die Baupraxis.
Unsere Position zum Lieferkettengesetz finden Sie in der Pressemitteilung vom 10. Juli 2025: „Regulierung zurückdrehen – Versprechen endlich umsetzen“. Die Einschätzung zur Arbeitszeitflexibilisierung lesen Sie in unserer PM vom 26. Juni 2025: „In Zukunft nur Work-Work Balance?“.

Im Themenfeld Steuern und Energie hat die BVMB eine Senkung der Unternehmenssteuern, die vollständige Abschaffung des Soli sowie eine Reduzierung der Energiekosten angeregt. Die Bundesregierung sieht eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 vor, aber behält den Solidaritätszuschlag. Diese Maßnahme wird als ein wichtiges Signal zur Stärkung der Standortattraktivität gewertet, auch wenn vielfach der Wunsch nach einer früheren Entlastung – etwa ab dem Jahr 2026 – geäußert wurde. Parallel dazu wurde ein Investitionssofortprogramm beschlossen, das unter anderem eine degressive Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent auf neu angeschaffte Maschinen, Geräte und Fahrzeuge rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 ermöglicht. Diese steuerlichen und finanziellen Anreize sollen Investitionen erleichtern und werden entsprechend positiv bewertet. Darüber hinaus wurden Senkungen der Strompreise, der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte angekündigt. Auch wenn die Details des Industriestrompreises noch nicht abschließend feststehen, zeichnet sich bereits ab, dass die mittelständische Bauwirtschaft davon kaum oder gar nicht profitieren würde.

In Bezug auf die Fachkräftesicherung fordert die BVMB unter anderem eine Beschleunigung von Arbeitsgenehmigungsverfahren, den Abbau von Berichtspflichten sowie eine mittelstandsgerechte Gestaltung berufsspezifischer Vorschriften. Laut den Regierungsplänen sollen Genehmigungsverfahren für qualifizierte Fachkräfte beschleunigt und Normen und Standards vereinfacht werden. Diese Maßnahmen finden sich jedoch nicht im Sofort-Programm.

Darüber hinaus hatte die BVMB die Einführung einer sogenannten „One in, two out“-Regel angeregt. Ziel dieser Regelung ist es, bei jeder neuen gesetzlichen Vorgabe zwei bestehende Regelungen zu streichen oder zu entschärfen, um den Bürokratieaufwand insgesamt zu reduzieren. Eine solche Maßnahme findet sich zwar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder, ist jedoch im aktuellen 100-Tage-Programm nicht enthalten und wurde bislang nicht näher ausgeführt.

Wie Sie dieser Zusammenfassung entnehmen können, hat die Bundesregierung einige Forderungen aus unserem 100-Tage-Sofortprogramm übernommen, andere Vorschläge der mittelständischen Bauwirtschaft bleiben jedoch weiterhin offen. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang auch der kürzlich einberufene Industrie-Gipfel zu bewerten: Der Mittelstand – das Rückgrat der deutschen Bauwirtschaft – blieb hier weitgehend außen vor. Dies wirft die berechtigte Frage auf, welchem Zweck dieser Gipfel eigentlich diente – der tatsächlichen Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder lediglich der öffentlichkeitswirksamen PR? Zwar wurden von einigen Unternehmen Investitionen angekündigt, doch bleibt unklar, auf welcher Grundlage diese erfolgen sollen, da sich die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln bislang kaum verändert haben. Die BVMB wird sich weiterhin für die Belange der mittelständischen Bauwirtschaft einsetzen und sich für die Umsetzung unserer Forderungen und Vorschläge starkmachen.