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Bahnbau
Fachinformation
 | 30.04.2026

Neue Nachtragsplattform (NTPDataGO) der DB InfraGO AG – Aktuelle Hinweise und Termine

Die DB InfraGO AG hat uns eine weitere Information zur neuen Nachtragsplattform „NTPDataGO“ zur Verfügung gestellt. Diese möchten wir Ihnen nachfolgend zur Kenntnis geben.

Die NTPDataGO ist am 31.03.2026 mit dem Release 1.1 für die Bearbeitung von Nachträgen im Bereich Bau- und Modulverträge in Betrieb gegangen. Nach Angaben der DB InfraGO AG erfolgt die Nutzung der Plattform seit dem Go-Live kontinuierlich. Im Zuge der bisherigen Anwendung wurden verschiedene Rückfragen und Themen adressiert, die aus Sicht der DB InfraGO AG für die Baupraxis von Relevanz sind.

Neue Struktur für Nachtragsangebote

Mit der neuen NTP wurde eine veränderte Strukturierung der Nachtragsdarstellung eingeführt. Diese Struktur basiert auf einer vorab abgestimmten Gliederung, die unter Einbindung eines Expertengremiums sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bauwirtschaft und Bahnindustrie festgelegt wurde. Nach Angaben der DB InfraGO AG ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen an den inhaltlichen Anforderungen zur Erstellung und Einreichung von Nachträgen gemäß Anlage 2.01 BVB zum Bauvertrag. Die jeweilige Gliederung ist durch die Formularmaske vorgegeben. Unterstützend stehen sogenannte Ausfüllhilfen zur Verfügung, die je Register Hinweise zu den erwarteten Angaben enthalten.

Entfall der Vordrucke 2.12.1 und 2.12.2 bei Baunachträgen

Mit Einführung der neuen Formularmasken entfällt bei Bauverträgen die Nutzung der Anlage 2.12.1 „Anzeige einer Vertragsabweichung“, auch bei Verträgen mit Zuschlag vor dem 01.01.2026, sofern diese Anlage bislang Vertragsbestandteil war. Die Anzeige erfolgt künftig ausschließlich über den entsprechenden Vorgang innerhalb der NTP.
Die Seite 4 der bisherigen Anlage 2.12.1 „Anzeige einer Vertragsabweichung“, d.h. konkret das Formblatt für die Anordnung des Auftraggebers ist in der neuen NTP so nicht enthalten. Die DB InfraGO AG hat uns informiert, dass der DB-interne Prozess dazu aber gleich geblieben ist: Der Projektleiter hat den Vordruck dazu in seinem DMS, muss diesen ausfüllen und absenden, so wie bisher auch.

Ebenfalls entfällt der Vordruck 2.12.2 (Deckblatt bei Baunachträgen). Die erforderlichen Stammdaten werden nach Auswahl des Vertrags automatisch übernommen; ergänzende Angaben, wie beispielsweise der Angebotswert, sind im Register „Stammdaten“ zu erfassen.

Import von GAEB‑Dateien

Seit dem 01.01.2026 ist für den Austausch von Leistungsverzeichnissen – sowohl im Hauptvertrag als auch bei Nachträgen – verbindlich der GAEB‑Standard XML 3.3 anzuwenden. Die DB InfraGO AG verweist darauf, dass diese Umstellung bereits im Vorfeld kommuniziert wurde. Unternehmen, deren AVA‑Software dieses Format noch nicht unterstützt, werden gebeten, sich an ihren jeweiligen Softwarehersteller zu wenden oder sich über den BVBS (Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V.) zu informieren. Ergänzend stehen Konverterlösungen zur Umwandlung älterer GAEB‑Formate zur Verfügung.

Aktuell wird darauf hingewiesen, dass der Import von GAEB‑Dateien nicht möglich ist, wenn:
Bilder in der GAEB‑Datei enthalten sind oder die globale Preiseinheit nicht auf EUR gesetzt ist. Bilder sind daher ausschließlich direkt als Datei im Nachtragsformular hochzuladen.

Nachträge zu Volumenverträgen (ESTW und DLST)

Nachträge zu Volumenverträgen können über die neue NTP ausschließlich als Modulnachträge eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Einstellung des Vertrags im Projekt (iTWO). Unternehmen werden gebeten, sich bei Bedarf direkt an das jeweilige Projekt zu wenden, um eine Umstellung zu veranlassen.

Die DB InfraGO AG bietet erstmals eine offene Sprechstunde an:
Montag, 04.05.2026
15:30 – 16:30 Uhr

Ziel ist der Austausch zu ersten Erfahrungen mit der neuen NTP sowie der Umgang mit eingegangenem Feedback. Themenwünsche können vorab per E‑Mail mit dem Betreff „Sprechstunde – extern“ an ntpdatago@deutschebahn.com übermittelt werden.

Den Kalendereintrag können Sie hier [LINK] herunterladen.

Es wurden bereits zwei Einführungsveranstaltungen zu den Themen “Berechtigungs- und Registrierungsprozess” sowie “Anwendung der NTP für Bau- und Modulverträge” durchgeführt.
Die Unterlagen und Aufzeichnungen stehen online [LINK] zur Verfügung.

Verschiedentlich haben wir aus dem Mitgliederbereich gehört, dass DB-Mitarbeiter nicht über die neue Nachtragsplattform informiert waren und im Rahmen laufender Projekte die Unternehmen gebeten haben, für neue Nachträge die alte Nachtragsplattform zu nutzen. Dies ist nicht möglich und ausdrücklich auch nicht mit der Leitung des Nachtrags- und Vertragsmanagements der DB InfraGO AG abgestimmt. Sollte es hier gleichwohl Schwierigkeiten geben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Bei inhaltlichen Rückfragen zur NTP wenden Sie sich bitte an: ntpdatago@deutschebahn.com
Bei systemischen Rückfragen (Anmeldung/Support) wenden Sie sich bitte an: support.ntp@deutschebahn.com

 

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.