Seit dem 8. September 2026 gilt der neu gefasste zweite Abschnitt der VOB/A. Die „VOB/A-EU 2026“ ist bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb des EU-Schwellenwerts anzuwenden. Die Neufassung setzt insbesondere die Vorgaben des (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.
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