Breiter Wettbewerb braucht kleine und mittelständische Baufirmen
Der Bund will eine schnellere Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt den Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf vergangene Woche beschlossen. In einer Stellungnahme fordert die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), die Interessen von mittelständischen Baufirmen in Deutschland zu wahren. Eine Beschleunigung von Vergabeverfahren darf nach den Worten von BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka nicht dazu führen, dass der Mittelstand „unter die Räder kommt“. Insoweit begrüßt der Verband den aktuellen Kompromissvorschlag des Ministeriums. Danach soll es nun bei dringlichen Bauprojekten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Erleichterungen für sogenannte Gesamtvergaben größerer Projekte an einen Einzelbieter geben.
Baumittelständler wollen nicht nur als Nachunternehmer tätig sein
„Die Bauwirtschaft in Deutschland ist vor allem von kleinen und mittelständischen Baufirmen geprägt“, unterstreicht BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Bedeutung dieser Unternehmen. Das müssten auch neue Gesetze entsprechend würdigen und berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund dürfe es keine neuen Regelungen geben, die „auf dem Rücken mittelständischer Bauunternehmen ausgetragen werden.“ Entsprechende Sorgen hatte der Verband zwischenzeitlich zu einem aktuell von der Bundesregierung diskutierten Entwurf. Zunächst war vorgesehen, dass künftig die bisherige Verpflichtung, Bauprojekte in Losen auszuschreiben und zu vergeben, aufgeweicht werden sollte. Das hätte nach Einschätzung der BVMB dazu geführt, dass viele Bauaufträge nicht mehr allein von den kleinen und mittelständischen Unternehmen hätten angeboten werden können. „Für die Baumittelständler ist es keine gute Ausgangssituation, dass sie nur als Nachunternehmer das letzte Glied in der Kette bilden“, betont Gilka. „Die mittelständischen Unternehmen haben ein großes Interesse daran, direkt Vertragspartner der öffentlichen Hand zu sein. Sie empfinden eine Nachunternehmerrolle aus vertragsrechtlicher Sicht oft als nachteilig gegenüber einem direkten Auftragsverhältnis zum öffentlichen Auftraggeber mit klaren und VOB-gerechten Bedingungen“, so Gilka.
BVMB begrüßt Kompromiss zur Losvergabe – Kritik an Neuerung im Nachprüfungsverfahren
Die BVMB begrüßt insoweit den aktuell beschlossenen Kompromiss. Danach ist eine Gesamtvergabe und damit eine Abweichung von der strengen Aufteilung in Fachlose und Einzellose nur zulässig bei Maßnahmen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, bei denen der voraussichtliche Auftragswert über ca. 13 Millionen Euro liegt. „Mit der jetzt vorliegenden Formulierung im Entwurf ist aus unserer Sicht der grundsätzliche Vorrang der losweisen Vergabe und damit die Berücksichtigung mittelständischer Interessen ausreichend gewahrt“, fasst Gilka zusammen. Nur so sei ein breiter Wettbewerb möglich. Weiterhin hat der Auftraggeber zu begründen, wenn er von der Teillosvergabe abweichen und eine Gesamtvergabe durchführen will. Schon aktuell ist bei den öffentlichen Ausschreibungen aber ersichtlich, dass Generalunternehmerausschreibungen und Gesamtvergaben nicht die Ausnahme auf dem deutschen Baumarkt sind. Positiv im neuen Gesetz sieht die BVMB auch den zunehmenden Einsatz elektronischer Kommunikation bei Vergabenachprüfungsverfahren. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Neuerung, dass ein öffentlicher Auftraggeber künftig im Nachprüfungsverfahren gegen potenzielle Vergabefehler regelmäßig den Auftrag bereits vergeben darf, obwohl ein Bieter eine sofortige Beschwerde eingelegt hat.
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