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Pressemitteilung
 | 16.07.2026

BVMB warnt vor neuen Zielkonflikten bei Infrastruktur­gesetzen

© crimson - AdobeStock

Verband fordert neben einer eindeutigen Kollisionsregel weitere Klarstellungen im Entwurf

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verfehlt aus Sicht der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sein eigentliches Ziel – auch wenn er in den andauernden Ressortverhandlungen bereits abgeschwächt wurde. Statt die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erleichtern und Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Zielkonflikte. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich das Anliegen, die ökologische Vernetzung zu stärken und ausreichend Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereitzustellen. Der nun vorliegende Referentenentwurf lasse jedoch zentrale Fragen unbeantwortet, die für die praktische Umsetzung von Infrastrukturvorhaben von entscheidender Bedeutung seien. „Es darf nicht passieren, dass die Beschleunigungseffekte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch neue naturschutzrechtliche Hürden wieder zunichtegemacht werden. Wer Verfahren vereinfachen will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde eindeutige Kollisionsregeln schaffen“, erklärt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.

Vorrang für …?

Besonders kritisch sieht der Verband das Nebeneinander verschiedener gesetzlich definierter „überragender öffentlicher Interessen“. Der Gesetzentwurf enthalte keine eindeutige Kollisionsregel für den Fall, dass Belange des Naturschutzes mit ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegenden Infrastrukturvorhaben konkurrieren. „Wenn zwei gesetzlich festgelegte überragende öffentliche Interessen aufeinandertreffen, brauchen Behörden eine klare gesetzliche Abwägungsgrundlage. Genau diese Rechtssicherheit fehlt im aktuellen Entwurf. Statt Verfahren zu vereinfachen, drohen neue Konflikte und langwierige Auseinandersetzungen“, warnt Gilka.

Mehr Naturschutz darf nicht zu weniger Infrastruktur führen

Gerade bei Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekten, die durch oder entlang ökologisch sensibler Räume verlaufen, drohen zusätzliche und deutlich komplexere Abwägungsverfahren. Nach Auffassung der BVMB steht dies im direkten Widerspruch zum politischen Ziel beschleunigter Planungs- und Genehmigungsprozesse und gefährdet die zügige Umsetzung dringend notwendiger Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur. Besonders kritisch sei, dass Infrastrukturvorhaben, die nicht als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden, künftig erhebliche Nachteile in naturschutzrechtlichen Abwägungen erfahren könnten.

„Es droht die Gefahr, dass zahlreiche dringend benötigte Infrastrukturprojekte entweder massiv verzögert oder gar nicht mehr genehmigungsfähig werden“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Betroffen seien insbesondere Erhaltungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen, Ortsumgehungen, Landesstraßen, Elektrifizierungsprojekte im Schienenverkehr sowie der Aus- und Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten. „Wer den Ausbau und die Modernisierung unserer Infrastruktur ernsthaft beschleunigen will, darf die Hürden für Planung und Genehmigung durch das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur nicht gleichzeitig weiter erhöhen“, so Gilka.

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