„Ein echtes Zurückschrauben der überbordenden Regulierung ist längst überfällig“, meint Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB). Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung klar dazu bekannt, das deutsche Lieferkettengesetz abzuschaffen sowie exzessive Vorgaben im Bereich nachhaltiger Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), europäische Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) und CO₂-Grenzausgleich (CBAM) zu vermeiden – oder zumindest auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Ganz konkret hieß es im 100-Tage-Sofortprogramm, mit dem CDU/CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ übernehmen wollen, man wolle das nationale Lieferkettengesetz abschaffen. „Passiert ist bis heute allerdings nichts“, kritisiert der Verbandsvertreter. „Wir erwarten, dass das nationale Lieferkettengesetz zumindest aber bis zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ausgesetzt wird“, so Gilka weiter. Zudem müsse sich die Bundesregierung klar zu den guten Ansätzen der Omnibus-Vorschläge bekennen – und endlich dafür sorgen, dass diese auch konsequent und zügig umgesetzt werden. Ob die EU erkannt hat, dass umfassende Berichtspflichten nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie gut vorbereitet, praxisnah gestaltet und mit Augenmaß umgesetzt werden – das wird sich erst noch zeigen. Denn nur wenn Unternehmen diese Vorgaben nicht als zusätzliche Belastung, sondern als umsetzbar und sinnvoll empfinden, kann daraus ein echter Mehrwert entstehen und sich dieser auch realwirtschaftlich manifestieren.
Regulieren mit Vernunft statt mit der Brechstange
Unlängst hat der frühere Bundesverfassungsrichter und renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio ein juristisches Gutachten zu den Auswirkungen von sogenannten Due-Diligence-Richtlinien wie der CSRD-Richtlinie oder dem nationalen Lieferkettengesetz auf die unternehmerische Freiheit vorgelegt. In diesem kommt er u. a. zu dem Schluss, dass die „Schattenwirkung“ regulatorischer Vorgaben nicht zu unterschätzen sei und längst im Alltag spürbare Auswirkungen zeitigen würde. Ein Umstand, den auch viele Unternehmen im Mitgliederkreis zunehmend spüren, weiß Gilka aus der Verbandsarbeit zu berichten. „Insbesondere kleinen und mittleren Betrieben ist oft unklar, welchen konkreten Mehrwert oder Wettbewerbsvorteil sie aus den umfangreichen Berichtspflichten ziehen sollen – vor allem, wenn Nachhaltigkeitskriterien in öffentlichen Ausschreibungen kaum eine Rolle spielen oder gar nicht eingefordert werden. Der Aufwand und die Kosten für diese zusätzliche Bürokratie bleiben aber zu 100 % bei ihnen hängen.“
Klima „systematischer Unsicherheit“ muss begegnet werden
Zahlreiche Bauunternehmen sehen sich mit einer wachsenden Flut an Nachweis- und Dokumentationspflichten konfrontiert, die eine immer undurchsichtigere Regelungsspirale in Gang setzen. Gerade hören wir von unseren Mitgliedsunternehmen immer häufiger den Satz: „Wir regulieren uns in Deutschland zu Tode.“ Unsere Forderung ist deshalb: Das nationale Lieferkettengesetz muss jetzt abgeschafft oder zumindest über den 31.12.2025 hinaus ausgesetzt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ein, die praxisnah, mittelstandsfreundlich und möglichst bürokratiearm gestaltet ist – unter voller Nutzung des Gestaltungsspielraums, den die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich zugesteht.
Das bedeutet für uns konkret:
- Sehr deutliche Anhebung der Schwellenwerte bei Beschäftigtenzahl und Umsatz,
- verlängerte Berichtsintervalle mit turnusmäßiger Berichtspflicht und
- Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf die erste Stufe der Lieferkette – also auf direkte Zulieferer.
Nur so lassen sich Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll miteinander verbinden.

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