Ab dem 1. Januar 2027 gilt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen auch beim Heißeinbau von Walzasphalt. Die hierfür geltende Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.
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