mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) über den Umgang mit Erstprüfungen von Asphaltmischgut als Grundlage für Eignungsnachweise informiert. Mit der geplanten Umstellung des Technischen Regelwerks für die (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.
Exklusiver Inhalt.
Jetzt einloggen, um den Inhalt freizuschalten.
