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 | 14.01.2026
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Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union

Baufinanzierungskosten Vergleich mit Sparschwein und Lupe.
© Andrii Yalanskyi - AdobeStock
Die seit 6. Juni 2023 in Kraft befindliche Entgelttransparenzrichtlinie (Anlage) der Europäischen Union (EntgTrRL) 2023/970/EU, die bis spätestens 07. Juni 2026 in deutsches Recht transformiert werden muss, verfolgt das Ziel, das trotz bestehender (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.

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