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Fachinformation
 | 21.03.2025
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NRW verlängert und konkretisiert Regelungen zur Ersatz­baustoff­verordnung (EBV)

© torstensimon auf Pixabay
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Fortschreibung der Erlassregelungen zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Mit der beigefügten Fortschreibung der Erlassregelungen zum Vollzug der EBV des Ministeriums für Umwelt, (...) Dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte einloggen oder registrieren.

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