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StraßenbauBrückenbau
Pressemitteilung
 | 05.12.2025

Baufreigaben: Hoffnungsschimmer im Straßenbau – Unsicherheit bleibt

© elxeneize - AdobeStock

Arbeitskreis Straße/Brücke der BVMB fordert Versprechen des Bundeskanzlers ein

Die Lage ist angespannt im Straßen- und Brückenbau. Es fehlen Ausschreibungen von Projekten – trotz Versprechungen der Bundesregierung. Entsprechend deutlich war die Kritik im Arbeitskreis Straße/Brücke der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Straßen- und Brückenbauunternehmen hatten sich in Frankfurt/Kelsterbach zu ihrer Herbsttagung getroffen. „In der Branche herrscht mit Blick auf die seit Monaten unzureichenden Bauausschreibungen erhebliche Unsicherheit. Laut Bundeskanzler Merz sollte alles, was baureif ist, auch gebaut werden. Bis jetzt spüren wir wenig davon und tun uns noch schwer damit, auf diese Ankündigung zu vertrauen!“, kritisierte der stellvertretende Präsident der BVMB, RA Jürgen Faupel. Auch BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas sah Handlungsdruck: „Wir könnten längst mehr bauen, aber unser Potenzial bleibt teilweise ungenutzt.“ Die Zusagen der Politik seien wichtig, doch derzeit scheinen sie nicht bei den Projekten anzukommen. Die kürzlich erteilten Baufreigaben durch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält der Arbeitskreis für ein erstes positives Signal – aber es darf kein Strohfeuer bleiben, sondern braucht Kontinuität und Verlässlichkeit.

Bis 2029 Finanzierungsdefizit von knapp 15 Milliarden Euro erwartet

Für 23 Straßenbauprojekte in Deutschland hatte der Bundesverkehrsminister vor wenigen Tagen Baufreigaben erteilt. „Ein positives Zeichen“, lobte der stellvertretende Präsident, RA Jürgen Faupel, relativierte jedoch: „Mit diesem Geld werden bei Weitem nicht alle baureifen Bedarfs-planmaßnahmen in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Denn wie weit die im Koalitionsausschuss angekündigten zusätzlichen Mittel bei „besonderen Mehrbedarfen“ – und die werden sich schon im nächsten Jahr abzeichnen – tatsächlich bereitgestellt werden, wird sich zeigen. Darauf müssen wir jedoch vertrauen können, um Planungssicherheit zu gewährleisten.“
„Gleichzeitig belasten die Nachwirkungen der vorläufigen Haushaltsführung, des temporären Ausschreibungsstopps der Autobahn GmbH sowie aktuell unzureichende Ausschreibungen für 2025/26 die Unternehmen weiterhin“, rechnet BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas vor. Das Finanzierungsdefizit bei den Bundesfernstraßen summiere sich bis 2029 auf knapp 15 Milliarden Euro, während der Koalitionsausschuss lediglich 3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel beschlossen habe. Das Versprechen des Bundeskanzlers, alle baureifen Projekte zu realisieren, bleibt ein Hoffnungsschimmer.

Lkw-Maut zweckbinden – Kreditfähigkeit Autobahn GmbH umsetzen
Zudem fehle weiterhin eine klare Absicherung des Finanzierungskreislaufs Straße. Es müsse sicher-gestellt werden, dass die Lkw-Mautmittel zuverlässig zweckgebunden für den Straßenbau einge-setzt werden, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Durch die Zuführung von Mauteinnahmen an die Autobahn GmbH würde diese zudem kreditfähig, wodurch weitere Handlungsspielräume entstehen würden. „Ohne diese Absicherung bleibt eine wichtige Möglichkeit zur verlässlichen Infrastrukturfinanzierung ungenutzt“, erklärt Jonas.

Kritisch bewertet der Verband die angekündigte stärkere Nutzung von ÖPP-Modellen. „Das ist Gift für den Mittelstand, der die Bauwirtschaft in Deutschland trägt“, beklagt Faupel. Frühere Projekte seien nicht mittelstandsgerecht gewesen. Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsfragen seien durch den Europäischen Gerichtshof sowie den Bundesrechnungshof wiederholt infrage gestellt worden.
„Kritisch sehen wir auch die deutliche Reduzierung der konventionellen Haushaltsmittel für die Bundesfernstraßen. Der Verkehrshaushalt wird nun – zusätzlich zu den Mitteln aus dem Sonderver-mögen Infrastruktur und Klimaneutralität – aus dem Verteidigungshaushalt finanziert, also aus mehreren Quellen zugleich. Eine echte „Zusätzlichkeit“ der SVIK-Mittel ist damit nicht erkennbar. Wir befürchten zudem, dass die parallele Nutzung unterschiedlicher Finanzierungstöpfe zu Verzö-gerungen bei Vergaben führen könnte, so Jonas.

„Überragendes öffentliches Interesse“: Potenzial da, Wirkung begrenzt

Trotz aller Kritik betonte die BVMB auch positive Entwicklungen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz könne konsequent umgesetzt, echte Beschleunigungseffekte bringen. „Wir sehen das sehr positiv“, erklärte Jonas. „Entscheidend ist jedoch, dass die Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden.“ Ein Beispiel dafür sei das sogenannte „überragende öffent-liche Interesse“. Zwar könne es einzelne Verfahren beschleunigen, doch seine Wirkung bleibe begrenzt. „Die konkrete Auslegung liegt weiterhin bei Behörden und Gerichten. Ein automatischer Vorrang gegenüber zum Beispiel Umwelt- und Naturschutz entsteht nur im Rahmen aufwendiger Einzelfallprüfungen“, erklärt Jonas.

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