Verband kritisiert in Kraft getretenes Bundestariftreuegesetz
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai haben sich für die Bauwirtschaft erhebliche Änderungen ergeben: Weite Teile des Bundestariftreuegesetzes sind in Kraft getreten. Bei Bauaufträgen des Bundes, der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH ab 50.000 Euro werden Bauunternehmen künftig aufwändig die Entlohnung ihrer Mitarbeitenden inklusive tariflicher Löhne und Zuschläge, den Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Pausen nachweisen müssen. Scharfe Kritik kommt von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.: Das neue Gesetz sei „ein nie dagewesenes Bürokratiemonster“, das Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen überfordern werde. Besonders das künftig geforderte „Tariftreueversprechen“, das Bauunternehmen auf Verlangen öffentlicher Auftraggeber abgeben müssen, bewertet er als derzeit kaum kalkulierbar. Gilka warnt in diesem Kontext vor den praktischen Folgen für die Branche: „Mehr Bürokratie, mehr Risiken, weniger Angebote – das Bundestariftreuegesetz konterkariert die angestrebte Entbürokratisierung und schwächt den Mittelstand spürbar.“ Damit drohe nicht nur eine zusätzliche Belastung für Unternehmen, sondern auch eine Einschränkung von Wettbewerb und Angebotsvielfalt bei öffentlichen Bauprojekten.
Fair bezahlt, doppelt reguliert: Bundestariftreuegesetz in der Kritik
„Keiner unserer Mitgliedsbetriebe beschäftigt seine Mitarbeiter zu unfairen Konditionen – auch ohne ein solches Gesetz“, stellt Gilka klar. Gerade in der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft habe die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten traditionell einen hohen Stellenwert. Faire Arbeitsbedingungen – von angemessener Vergütung bis hin zu Urlaub und Arbeitszeiten – seien gelebte Praxis und keine gesetzlich erzwungene Ausnahme. Zugleich verweist er auf die wirtschaftliche Realität der Branche: Angesichts des akuten Fachkräftemangels könne es sich heute kein Bauunternehmen leisten, unterdurchschnittliche Löhne zu zahlen. Wer nicht attraktiv vergüte, finde schlicht keine Mitarbeiter mehr. Vor diesem Hintergrund kritisiert er, das Bundestariftreuegesetz gehe „komplett an der Praxis und der Baurealität vorbei“. Zudem bleibe unberücksichtigt, dass bereits heute wesentliche Arbeitsbedingungen nach dem Bundesrahmentarifvertrag durch die Allgemeinverbindlicherklärung gelten und von allen Unternehmen eingehalten werden müssen, unabhängig von einer Tarifbindung.
Die BVMB kritisiert insbesondere den hohen Aufwand durch umfangreiche Nachweispflichten. Künftig müssen Auftragnehmer diese Anforderungen durch geeignete Unterlagen oder Zertifikate einer in den Vergabeverordnungen benannten Präqualifizierungsstelle erfüllen. Dabei beschränken sich die Nachweispflichten nicht nur auf den eigenen Betrieb, sondern erstrecken sich auch auf Nachunternehmer sowie gegebenenfalls deren Nachunternehmer.
„Bundesregierung bricht damit jegliche Versprechen, Bürokratie abzubauen!“
„Die Bundesregierung hat ihr Versprechen, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von überflüssigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten, nicht eingelöst – im Gegenteil“, kritisiert Gilka. „Mit dem Bundestariftreuegesetz ist das genaue Gegenteil dessen eingetreten, was politisch angekündigt wurde. Für zahlreiche Bauunternehmen, die etwa für den Bund, die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH tätig sind, bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Es müssen umfangreiche Dokumentationen und Nachweise erstellt werden, die in der Praxis keinen Mehrwert entfalten. „Statt die Infrastruktur voranzubringen, entzieht das Gesetz der Branche wertvolle Kapazitäten – und wird so selbst zum Wachstumshemmnis“, so Gilkas Fazit.
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