Bau-Spitzenverband fordert mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen für den Bundesfernstraßenbau
Der Bund investiert nach den aktuellen Planungen im Jahr 2027 rund 100 Millionen Euro mehr in die Bundesfernstraßen als im Vorjahr. „Das ist zwar schön, aber deutlich zu wenig“, kommentiert RA Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Der Verband begrüßt zwar die Aufstockung der Finanzmittel trotz weniger Mauteinnahmen und politisch vereinbarter Ausgabenobergrenzen. Dennoch reicht der Etat nach Überzeugung der BVMB nicht aus für alle Projekte, die dringend umgesetzt werden müssten. „Der Bundeskanzler hat versprochen, dass alles gebaut werde, was baureif ist – dieses Versprechen wird die Bundesregierung nicht halten können“, verweist der Verbandsvertreter auf eine Finanzierungslücke von mindestens 12 Milliarden Euro für Baumaßnahmen an Autobahnen und Bundesstraßen. „Wir wirtschaften damit unsere Infrastruktur weiter runter bis zum großen Verkehrskollaps“, warnt BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Das „Comeback der Infrastruktur“ wie es der Bundesverkehrsminister im Bundestag mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz verband, bleibt nach Auffassung des Verbandes aus, wenn es keinen konsistenten und aufeinander abgestimmten Rechts- und Planungsrahmen mit klaren Prioritäten gibt.
„Haushaltsmittel reichen hinten und vorne nicht für einen Umschwung“
Die Tendenz klingt erst mal positiv: Das Haushaltsvolumen im Verkehrsetat geht nach dem Eckwertebeschluss nach oben. „Trotzdem reicht das, was die Bundesregierung für den Bundesfernstraßenbau 2027 ausgeben möchte, hinten und vorne nicht aus, um wirklich einen Umschwung bei der überalterten und maroden Infrastruktur in Deutschland bringen zu können“, so Jonas. „Was auf den ersten Blick wie ein Mittelzuwachs aussieht, ist nicht vollständig zusätzliches Geld, sondern eine Verschiebung von Geldern aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen“, rechnet der Verbandsvertreter vor. Der Verband hat auf Basis von internen Daten des Bundesverkehrsministeriums, die in den Medien veröffentlicht wurden, eine Finanzierungslücke von rund 12 Milliarden Euro ausgemacht. „Und wir sehen schon heute, dass Mittel für Planung, Betrieb und Verwaltung der Bundesfernstraßen teilweise aus Investitionsmitteln querfinanziert werden müssen“, kritisiert er.Es gebe Listen mit konkreten Projekten aus dem Bedarfsplan, also Projekte mit hoher politischer Priorität, die voraussichtlich bis 2029 Baurecht erlangen. Nach aktuellem Stand werden aber viele dieser Projekte nicht umgesetzt werden können, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Baureif heißt heute nicht automatisch finanzierbar.
Beschleunigung geplant – Blockade befürchtet: Kritik am Natürliche-Infrastruktur-Gesetz
Die Folgen der aktuellen Politik sind nach Einschätzung von BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas bereits heute deutlich erkennbar: Auf den Bundesstraßen drohen spürbare Verschlechterungen des Fahrbahnzustands, begleitet von zunehmenden Problemen bei laufenden Projekten. Neue Bedarfsplanmaßnahmen könnten vollständig zum Erliegen kommen. Auch auf den Autobahnen zeichnen sich neben Verzögerungen bei bestehenden Maßnahmen bereits kurzfristig erhebliche Lücken in der Fahrbahnerhaltung ab. „Geld allein reicht jedoch nicht“, betont Jonas. „Wir brauchen vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“ Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt mit Instrumenten wie der Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“, dem Abbau redundanter Prüfverfahren, einer konsequenten Digitalisierung sowie zielgerichteten Anpassungen im Klageverfahren wichtige und längst überfällige Impulse für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse.
„Entscheidend ist jedoch, dass diese Ansätze im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht verwässert werden, sondern sich klar und wirksam im finalen Gesetzestext wiederfinden“, betont Jonas – insbesondere vor dem Hintergrund der unzähligen Anmerkungen der Länder zum Entwurf. Außerdem birgt das flankierende Gesetz aus dem Umweltressort, das dem Naturschutz ebenfalls ein „überragendes öffentliches Interesse“ einräumen will, erhebliches Konfliktpotenzial. Werden zu viele Interessen zugleich als „überragend“ definiert, entsteht kein Tempo – sondern neue Unsicherheit. Beide Gesetze müssen aufeinander abgestimmt sein und ineinandergreifen – nur so kann die notwendige Beschleunigung erreicht werden. Vor diesem Hintergrund fordert er beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine zügige Durchführung der zweiten und dritten Lesung im Bundestag.
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