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Pressemitteilung
 | 02.07.2026

BVMB sieht Infrastruktur-Zukunftsgesetz als ersten Schritt

© wirestock - freepik

Verband fordert ausgewogenen Ausgleich zwischen Umwelt und leistungsfähiger Infrastruktur

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. „Das ist ein guter Tag für die Verkehrswege in Deutschland ebenso wie für die Bauwirtschaft“, kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Die Zustimmung des Bundesrats steht allerdings noch aus. Das neue Gesetz räumt Infrastrukturvorhaben im Bereich Straßen, Schienen- und dem Wasserstraßenbau ein „überragendes öffentliches Interesse“ im Planungsrecht ein. Damit können solche Projekte künftig schneller genehmigt und umgesetzt werden. Trotz dieser positiven Bewertung muss sichergestellt werden, dass die angestrebten Beschleunigungseffekte nicht durch gegenläufige gesetzgeberische Maßnahmen geschwächt werden. „Insbesondere darf das sich noch im Stadium eines Referentenentwurfs befindliche Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nicht dazu führen, dass die erreichten Verbesserungen durch zusätzliche Anforderungen oder widersprüchliche fachgesetzliche Vorgaben wieder eingeschränkt werden“, merkt Gilka an und erinnert an die Notwendigkeit, Beschleunigungen umzusetzen. „Der Sanierungsstau ist zur Hypothek für den Wirtschaftsstandort Deutschland geworden. Jede unerwartete Sperrung einer wichtigen Verkehrsverbindung zeigt, wie dringend wir jetzt handeln müssen.“

Vorrang für die Verkehrsinfrastruktur

Straßenneubau kontra Haselmaus – Schienenbau versus Fledermaus – diese Situationen sollen künftig laut Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nicht mehr zum Tagesgeschäft gehören. „Wir senken keinen Standard ab, wir machen Umwelt- und Naturschutz nur praxistauglicher“, so Schnieder. Verfahrenserleichterungen sollen dafür sorgen, dass Straßen, Schienenwege und Wasserstraße in Deutschland künftig schneller gebaut werden können. Das Gesetz sieht auch eine sogenannte Ersatzgeldzahlung vor, als gleichwertige Alternative zu den bisher möglichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. „Dass Ersatzzahlungen künftig gleichrangig neben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen, ist eine gute und längst überfällige Entscheidung. Sie eröffnet eine sinnvolle zusätzliche Option, für die sich die Bauwirtschaft seit Langem eingesetzt hat, und kann einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben leisten“, erklärt Gilka

Beschleunigung auf Papier reicht nicht – Infrastruktur braucht mehr Tempo in den Behörden

Generell aber sieht der Verband das neue Regelwerk als „sehr wichtigen und richtigen Schritt nach vorne“ an. Auch den heute im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes sieht der Verbandsvertreter als logische flankierende Maßnahme vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Weltlage und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der NATO und seinen Verbündeten.

Allerdings sieht die BVMB das Infrastruktur-Zukunftsgesetz aber auch „nicht als Messias“, der nun alle Probleme bei Straße, Schienen und dazugehörigen Brücken beseitigt. „Sollte der Bundesrat auch noch zustimmen, bleibt erst mal abzuwarten, ob das Gesetz wirklich mit voller Schlagkraft umgesetzt wird“, meint Gilka. Damit das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zünde, brauche es auch eine agilere Verwaltung. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen im Rahmen der Beschleunigungsagenda wird es in den kommenden parlamentarischen Beratungen daher darauf ankommen, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Umweltbelangen und den Erfordernissen einer leistungsfähigen Infrastruktur zu finden. Nur so kann der eingeschlagene Modernisierungskurs dauerhaft fortgesetzt werden, denn leistungsfähige Verwaltungsstrukturen sowie eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der zuständigen Behörden sind wesentliche Voraussetzungen für eine wirksame Infrastrukturpolitik.

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