BVMB warnt vor gesetzlicher Überstimmung der Mindestlohnkommission
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) warnt eindringlich vor politischen Bestrebungen, die Entscheidungen der Mindestlohnkommission per Gesetz zu überstimmen. „Ein solcher Eingriff stellt einen Frontalangriff auf die Tarifautonomie dar“, kritisiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Anlass ist die wieder aufflammende Debatte über die im Koalitionsvertrag angestrebte Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026, die der SPD-Generalsekretär Matthias Miersch mit Äußerungen losgetreten hatte und die wiederholten Bestrebungen zur Einführung einer Regelung zur „Tariftreue“ für Vorhaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit einem Gesetzentwurf zur „Stärkung der Tarifautonomie“ erheblichen Widerstand ausgelöst. Die BVMB sieht in den Maßnahmen jedoch keine Stärkung, sondern eine zunehmende Bürokratisierung und Überregulierung der Wirtschaft. „Während die Politik Bürokratieabbau verspricht, plant sie neue Prüfstellen und Kontrollmechanismen – und das in einer Verwaltung, die schon jetzt mit Planungs- und Genehmigungsprozessen überfordert ist“, so Gilka.
Bauwirtschaft warnt vor Verdrängung von Tarifverträgen durch politisch festgelegten Mindestlohn
Die Bauwirtschaft sei besonders betroffen, da hier bereits im Frühsommer 2024 eine deutliche Erhöhung der Tariflöhne für alle Beschäftigten vereinbart worden sei. Mit dem jüngsten Schritt trat im vergangenen Monat eine weitere Lohnstufe in Kraft, weitere Anpassungen folgen 2026. „Ein gesetzlicherMindestlohn von 15 oder 16 Euro würde viele branchenspezifisch ausgehandelte Tarifverträge unter Druck setzen und den sozialen Dialog schwächen“, warnt der Verband.
Mindestlohndebatte: Regelbasierter Mechanismus statt politisch motivierter Einflussnahme auf die Kommission
Auch das Institut der deutschen Wirtschaft e. V. in Köln (IW) betont in einer Stellungnahme, dass der gesetzliche Mindestlohn einem klar definierten, regelbasierten Mechanismus folgen müsse, der die Tarifautonomie schützt. Die Einbindung zusätzlicher politisch motivierter Kriterien wie dem sogenannten „Living Wage“ begrenzen laut IW-Experten den Handlungsspielraum der Mindestlohnkommission auf einen kleinen Korridor. „Damit gilt offenbar die Tarifautonomie nur so lange, wie sie politisch bequem ist“, so Gilka pointiert.
Zudem zeigt die IW-Analyse, dass die Wirkung eines erhöhten Mindestlohns auf Armutsrisiken gering sei. Auch die vielfach genannte EU-Mindestlohnrichtlinie sehe keineswegs eine pauschale Anhebung auf 60 Prozent des Medianlohns vor – vielmehr ermögliche sie die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten. Deutschland bewegt sich hier bereits am oberen Rand im europäischen Vergleich. Eingriffe in bestehende Lohnstrukturen und damit mittelbar in Tarifvereinbarungen durch eine „politische Korrektur“ sieht der Verband kritisch, weil das tarifliche Lohngefüge durcheinandergebracht wird und die Vorhersehbarkeit des Mindestlohns und damit die in der Zukunft liegenden Lohnkosten nicht mehr abschätzbar sind. Die BVMB stellt zudem klar, dass ihre Mitgliedsunternehmen tariflich oder sogar übertariflich entlohnen. „Die Bauwirtschaft kann sich angesichts des Fachkräftemangels keine Dumpinglöhne leisten“, betont Gilka. Die Branche stehe für faire Entlohnung – ganz ohne gesetzliche Zwänge.
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