Haushalt 2027: BVMB fordert endlich eine verlässliche Finanzierung der Bundesfernstraßen
„33,7 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur sind eine gute Grundlage. Entscheidend ist nicht nur die Gesamtsumme, sondern dass die Mittel dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden“, so der stellvertretende Präsident der BVMB, RA Jürgen Faupel. Den Bundesfernstraßen fehlen noch immer jährlich rund 2 bis 2,2 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Gleichzeitig reichen die Mittel für Planung, Betrieb und Verwaltung der Autobahn GmbH weiterhin nicht aus. „Das gefährdet Planungssicherheit und verzögert dringend notwendige Infrastrukturprojekte“, mahnt Hauptgeschäftsführer Michael Gilka und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den wiederholt ungelösten Finanzierungsproblemen der Bundesfernstraßen. Das Bundeskabinett hatte kürzlich den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Die vorgesehenen Mittel reichen nicht aus, um dauerhaft Planungssicherheit zu schaffen, Projekte verlässlich umzusetzen und den Sanierungsstau nachhaltig abzubauen. Angesprochen auf die Entwicklungen im Schienenbereich sieht Gilka die Zahlen ebenfalls kritisch. „Wer die Verkehrswende ernst meint, darf die Schiene nicht mit weniger Geld als im Vorjahr ins Rennen schicken.“ Für die Schiene sind 2027 insgesamt Kürzungen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro veranschlagt.
Probleme vertagt: Bundeshaushalt 2027 bringt lediglich zwischen den einzelnen Finanzierungstöpfen Bewegung
Zwar steigen die Investitionsmittel im Bereich der Bundesfernstraßen im Haushaltsentwurf 2027 auf insgesamt 11,2 Milliarden Euro an, jedoch wird der ohnehin geringe Mittelaufwuchs durch steigende Energie-, Lohn- und Baukosten vollständig aufgezehrt werden. Nach Auffassung des Verbandes könnte die vollständige Verwendung der erwarteten Einnahmen aus der Lkw-Maut von rund 13,2 Milliarden Euro einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung der Straßeninfrastruktur leisten. Voraussetzung wäre hierfür jedoch ein vollständig geschlossener Finanzierungskreislauf Straße. Ein aktuell kursierender Gesetzesentwurf sieht lediglich die Übertragung eines Teils der Lkw-Mauteinnahmen an die Autobahn GmbH vor. Rund 50 % der Mauteinnahmen kämen damit weiterhin der Schiene zugute, die ebenfalls einen enormen Bedarf hat. Die ebenfalls unterfinanzierten Bundesstraßen blieben dabei außen vor. Dabei erinnert die BVMB an den Koalitionsvertrag: Dort haben die Koalitionspartner vereinbart, Finanzierungskreisläufe für die Verkehrsträger einzuführen, bei denen die Einnahmen dem jeweiligen Verkehrsträger zugutekommen und eine überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung gewährleistet wird. „13 Milliarden Euro Maut-Einnahmen auf der einen Seite, fehlende Investitionsmittel auf der anderen – diese Rechnung versteht außerhalb Berlins niemand“, so Faupel konsterniert. „Nach unserer Auffassung muss der Finanzierungskreislauf Straße endlich wieder vollständig geschlossen werden.“
Kreditfähigkeit der Autobahn ersetzt keine auskömmliche Finanzierung
Die Einnahmen aus der Lkw Maut würden die Autobahn GmbH dazu befähigen, Kredite aufzunehmen, was wir begrüßen. Allerdings könnten nach der aktuellen Planung dadurch höchstens bestehende Finanzierungslücken verringert werden. Fraglich bleibt daher aus Sicht des Verbandes insbesondere, wie die Autobahn die aufgenommenen Kredite zukünftig bedienen soll. Wird hier tatsächlich ein neuer Finanzierungsspielraum geschaffen oder lediglich eine neue Verschuldungsmöglichkeit ohne ausreichende Rückzahlungsbasis entstehen?
Ausschreibungsstopps dürfen kein Instrument der Haushaltssteuerung werden
Besonders kritisch bewertet die BVMB die fehlende Planungssicherheit für Auftraggeber und Bauwirtschaft. Wer alle baureifen Projekte zügig umsetzen will – so wie es der Bundeskanzler angekündigt hatte – muss ihre Finanzierung sichern. Beispiele wie der Weiterbau der A 44 bei Sontra mit den Tunneln Bubenrad und Dachsloch, bei der die Finanzierung nicht gesichert ist, zeigt: Es braucht jetzt schnell Klarheit und verbindliche Entscheidungen.
Die BVMB fordert daher die öffentlichen Auftraggeber auf, baureife bzw. in den nächsten Monaten baureife erlangende Projekte – deren Finanzierung aktuell nicht gesichert ist – aufzuzeigen. Bundestag und Bundesrat müssen auf dieser Grundlage im weiteren parlamentarischen Verfahren nachsteuern.
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