Der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt ein klares Signal für Zukunftsinvestitionen: Aus dem neuen Sondervermögen sollen in diesem Jahr rund 37 Mrd. Euro bereitgestellt werden, bis 2029 steigt die Summe auf 60 Mrd. Euro. Besonders profitieren soll die Verkehrsinfrastruktur – allein 12 Mrd. Euro fließen aus diesem Topf in diesem Jahr. Insgesamt sind im Etat des Verkehrsministeriums Investitionen von 33,5 Mrd. Euro vorgesehen, hinzukommen rund 8 Mrd. Euro für die Länder – allerdings ohne die Anforderung der „Zusätzlichkeit“. Auch die Verteidigungsausgaben steigen deutlich: von 62 Mrd. Euro (2025) auf 153 Mrd. Euro (2029). Mit der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben werden Investitionen oberhalb der Ein-Prozent-BIP-Schwelle künftig von der Schuldenregel ausgenommen. Das schafft neue Spielräume (und Begehrlichkeiten) – auch für Bauprojekte wie Kasernen, Unterkünfte oder Instandsetzung. Flankierend plant das Verteidigungsministerium ein Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). „Für die mittelständische Bauwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit – genau das fordern wir seit Jahren.“ Gleichzeitig warnt Gilka vor der Verschiebung von Mitteln zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen: „Die zentrale Frage ist, ob es ein tragfähiges Finanzierungsmodell gibt, das auch nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bestand hat.“
Schnelle Mittelbereitstellung? – Verlorenes Baujahr 2025!
Der Verband verweist schon lange auf den enormen Sanierungsstau und die anhaltende Unterfinanzierung aller Verkehrsträger. „Wir haben immer wieder betont, dass es ein Finanzierungsgerüst abseits des Kernhaushalts braucht, um den dringend notwendigen Modernisierungs- und Sanierungsschub überhaupt in Gang zu setzen“, so Gilka weiter. Dennoch mahnt er zur Vorsicht: „Jetzt kommt es auf die schnelle Umsetzung und die zügige Mittelbereitstellung an – in Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit kann das nicht erst im September erfolgen. Dafür müssen die Verwaltungen endlich in die Lage versetzt werden, mit den Investitionsmitteln auch effektiv arbeiten zu können. „Es braucht dringend mehr Personal, eine konsequente Digitalisierung der Prozesse und klarere Zuständigkeiten. Sonst laufen die Mittel ins Leere.“ Zudem müsse schon heute über die Zeit nach dem Auslaufen des Sondervermögens nachgedacht werden.
„Wir brauchen eine frühzeitige Debatte über ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungsmodell“, fordert Gilka.
Dazu müsse man offen und transparent auch über Reformoptionen der Schuldenregel im Grundgesetz – auch mit Blick auf die europäischen Fiskalregeln diskutieren.
Reformbedarf am Arbeitsmarkt notwendig
Laut aktuellen Berechnungen des Thinktanks Dezernat Zukunft könnten die geplanten Investitionen aus dem Sondervermögen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spürbar ankurbeln. Im kommenden Jahr könnten allein die Infrastrukturinvestitionen das Wirtschaftswachstum um bis zu 0,55 Prozent auf 1,6 Prozent erhöhen. Bereits im laufenden Jahr sei mit einem Wachstum von 0,4 Prozent zu rechnen. Werden alle geplanten Maßnahmen zusammen betrachtet, ergäbe sich laut den Forscherinnen und Forschern im Jahr 2026 sogar ein BIP-Wachstum von 1,9 Prozent und damit eine Steigerung von 0,85 Prozentpunkten gegenüber der letzten Schätzung. Doch trotz dieser positiven Impulse mahnt das Dezernat Zukunft zu weitergehenden Reformen – insbesondere im Bereich des Arbeitsmarkts. Ohne strukturelle Veränderungen drohten steigende Zinslasten, die aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden müssen, in Kombination mit wachsenden Sozialausgaben den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern. Die Bundesregierung allerdings scheint bislang keine konkrete Antwort auf diese Herausforderung zu haben. Stattdessen werde das Problem vertagt – vermutlich bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode.
