Die VOB wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Der Wunsch der damaligen Verfasser war, Regeln für die Abwicklung von Bauverträgen zu schaffen, die zwischen den Interessen des Bauherrn und des Bauunternehmens einen gerechten Ausgleich herbeiführen. Seit dieser Zeit haben sich die Probleme bei der Realisierung von Bauvorhaben, die als individuelle Einzelleistungen Unikate darstellen, kaum geändert. Gestern wie heute wird kaum eine Baumaßnahme so ausgeführt, wie sie ursprünglich geplant war. Die Mengenvordersätze – die Grundlage der Preisermittlung auf Unternehmerseite waren – werden in der Bauabwicklung einerseits zum Teil erheblich über-, andererseits auch unterschritten. Zudem entfallen vielfach ganze Leistungsteile ersatzlos oder werden gekündigt, was dazu führt, dass das formale Leistungs-/Vergütungsgleichgewicht gestört wird. Leistungsbeschreibungen sind entgegen den VOB/A-Vorgaben ungenau und lückenhaft formuliert, sodass die Bauwerke nur mit erheblichen nachträglichen Modifizierungen der Planungen und mit weiteren Vertragsanpassungen an die Realität erfolgreich erstellt werden können.
Somit haben wir es mit:
- Mengenabweichungen,
- Entfallenen oder gekündigten Leistungen und
- geänderten und zusätzlichen Leistungen
- sowie anderen Leistungen
zu tun, die zusammenfassend als von Auftraggeberseite zu verantwortende Bauvertragsabweichungen im Leistungsbereich bezeichnet werden.
Um nachträglich den Gleichgewichtszustand von Leistung und Vergütung wieder herbeizuführen, sieht die VOB jedoch eine Reihe von Preisanpassungsregeln sowie auch eine „Ausgleichsrechnung“ vor. Im Rahmen eines Präsenzseminars möchten wir die Unterschiede und Zusammenhänge der Vergütungsanpassungsregeln des Nachtragswesens der VOB und
des BGB beleuchten und näher darauf eingehen.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ein Präsenzseminar zum folgenden Thema an:
VOB-Ausgleichsrechnung von A bis Z –
Praktische Handhabung von Preisanpassungen aus
leistungsmindernden und leistungserhöhenden Bestellungsänderungen
– Grundlagen, Spezialwissen und fallbezogene Berechnungsmethoden
Dienstag, 14. April 2026,
von 10:00 bis 17:00 Uhr
im Novotel Hannover,
Podbielskistr. 21/23 in 30163 Hannover
Durch das Thema führt Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink, Institut für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung und langjähriges Mitglied unseres Beraterteams. Das Tagungsprogramm ist so konzipiert, dass nicht nur die theoretischen Grundlagen, die aktuelle Rechtsprechung und die unterschiedlichen Sichtweisen behandelt werden, sondern auch Grund- und Übungsaufgaben einen weiteren Seminar-Schwerpunkt bilden. Die persönliche Mitarbeit der Teilnehmer ist gefordert, um anwendbares Spezialwissen aus dem Seminar mit nach Hause nehmen zu können. Aus diesem Grund ist unser Seminar nicht durch einen reinen Vortrag geprägt, sondern fordert die Teilnehmenden explizit zur Mitarbeit und Diskussion auf.
Anmeldegebühren
Die Seminargebühr beträgt 499,00 Euro pro Person zzgl. USt.* für Mitglieder.
Darin enthalten sind die Tagungsgetränke und ein gemeinsames Mittagessen.
Die Seminargebühr beträgt 549,00 Euro pro Person zzgl. USt.* für Nicht-Mitglieder.
Darin enthalten sind die Tagungsgetränke und ein gemeinsames Mittagessen.
Anmeldefrist und Stornierungsbedingungen
Aufgrund der Tatsache, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung – bis spätestens 3. März 2026 – auf beigefügtem Antwortbogen.
Der Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass eine unentgeltliche Stornierung Ihrer Anmeldung bis 13. März 2026 möglich ist. Bei einer späteren Stornierung akzeptieren wir gern einen Ersatzteilnehmer.
Wir freuen uns, wenn wir Sie bei unserem Präsenzsemninar begrüßen dürfen!
Sie haben Rückfragen zum Seminar?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.



